Neues zur eAU
Ab dem 01. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.
Ab dem 01. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.
Die Grippewelle ist diesen Winter ziemlich heftig. Wir empfehlen die Impfung gegen Grippe! Machen Sie zeitnah einen Termin!
Ab sofort verimpfen wir für Auffrischungsimpfungen nur noch den neuesten Impfstoff, der auf BA4 und BA5 angepasst ist.
Wir beginnen mit der Grippeimpfung ab dem 14.9.2022.